Seit 01. Januar 2020 in Kraft

Steuerliche Forschungs­zulage für Ihr Unternehmen

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ermöglicht Ihnen als steuerpflichtiges Unternehmen einen direkten Zuschuss auf Ihre FuE-Aufwendungen – unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche.

Förderung auf einen Blick

25 %
Fördersatz auf förderfähige Aufwendungen
35 %
Fördersatz für kleine & mittlere Unternehmen (KMU)
10 Mio.
Maximale Bemessungsgrundlage pro Geschäftsjahr
Rechtsanspruch auf Förderung
Alle Unternehmensgrößen & Branchen
Auch für Verlustunternehmen & Start-ups
Digitaler Antrag – kostenlos

Wer ist antragsberechtigt?

  • Steuerpflichtige nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz
  • Unternehmen jeder Größe, Rechtsform und Branche
  • Start-ups und Unternehmen in Verlust- oder Krisensituationen
  • Unternehmen, die eigene, beauftragte oder kooperative FuE durchführen
  • Einzelunternehmer mit eigenen FuE-Leistungen

Ein Rechtsanspruch – kein Ermessen

Anders als bei klassischer, direkter Projektförderung besteht bei der Forschungszulage ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Förderung, sobald die Voraussetzungen des FZulG erfüllt sind. Es gibt keine Kontingente und keine Wettbewerbsverfahren.

Das Ziel des Gesetzes ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zur Investition in Forschung und Entwicklung anzuregen.

Wichtig: Die Forschungszulage kann nur für FuE-Vorhaben beansprucht werden, mit deren Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde oder für die der Auftrag nach diesem Datum erteilt wurde.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage deckt drei Arten von Aufwendungen ab – abhängig davon, ob Sie selbst forschen, Forschung beauftragen oder als Einzelunternehmer tätig sind.

Eigenbetriebliche FuE

Personalkosten (Löhne, Gehälter inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) der im Vorhaben eingesetzten Mitarbeitenden. Außerdem Abschreibungen auf bewegliche Anlagewirtschaftsgüter, die ausschließlich im FuE-Vorhaben genutzt werden.

Auftragsforschung

70 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts (seit dem Wachstumschancengesetz). Voraussetzung: Der Auftragnehmer hat seinen Sitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat und leistet die erforderliche Amtshilfe.

Einzelunternehmer

Eigene FuE-Leistungen werden mit einem Pauschalsatz von 70 € pro Stunde anerkannt – bei maximal 40 Stunden pro Woche.

Förderhöhe – Allgemein

  • Fördersatz25 %
  • Max. Bemessungsgrundlage10 Mio. €/Jahr
  • Max. jährliche Förderung2,5 Mio. €
  • Sonderzeitraum Corona4 Mio. €/Jahr

Förderhöhe – KMU

Kleine & mittlere Unternehmen
  • Fördersatz35 %
  • Max. Bemessungsgrundlage10 Mio. €/Jahr
  • Max. jährliche Förderung3,5 Mio. €
  • Zusatz-Fördersatz+10 Prozentpunkte

Welche FuE-Aktivitäten zählen?

Gefördert werden Vorhaben, die einer der drei FuE-Kategorien nach AGVO und Frascati-Handbuch der OECD zuzuordnen sind.

01

Grundlagenforschung

Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die primär dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen – ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit.

02

Industrielle Forschung

Planmäßiges Forschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende wesentlich zu verbessern – inkl. Prototypenentwicklung und Pilotlinien.

03

Experimentelle Entwicklung

Erwerb, Kombination und Nutzung vorhandener Kenntnisse zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren – inkl. Konzeption, Planung und Dokumentation.

Neuartig

Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse ausgerichtet sein, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Ungewiss

Es müssen technische, wissenschaftliche oder methodische Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen.

Planmäßig

Das Vorhaben muss einem nachvollziehbaren Plan folgen und grundsätzlich reproduzierbar sein.

So funktioniert der Antrag

Das Verfahren gliedert sich in zwei klar getrennte Schritte – die fachliche Prüfung durch die BSFZ und die steuerliche Festsetzung durch das Finanzamt.

01
Schritt 1

FuE-Bescheinigung bei der BSFZ beantragen

Stellen Sie digital einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Der Antrag ist für geplante, laufende und abgeschlossene Vorhaben möglich. Die BSFZ prüft, ob Ihr Vorhaben als FuE im Sinne des FZulG gilt und stellt bei positivem Ergebnis einen kostenlosen Grundlagenbescheid aus.

Antrag kostenlos und vollständig digital Für geplante, laufende & abgeschlossene Vorhaben Keine Stundenzettel bei der Antragstellung nötig
02
Schritt 2

Forschungszulage beim Finanzamt beantragen

Mit der positiven BSFZ-Bescheinigung beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage. Diese wird mit der nächsten Steuerfestsetzung verrechnet – und ausgezahlt, soweit sie die festgesetzte Steuer übersteigt.

Grundlagenbescheid der BSFZ als Nachweis Anrechnung auf die nächste Steuerfestsetzung Auszahlung des übersteigenden Betrags

Was brauchen Sie für den BSFZ-Antrag?

Im Antrag auf Erteilung der FuE-Bescheinigung werden alle relevanten Informationen direkt im Portal abgefragt. Arbeitsnachweise wie Stundenzettel sind zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

Unternehmensstammdaten

  • Name, Anschrift, Steuernummer, Rechtsform
  • Wirtschaftszweig und Ansprechpartner
  • Ggf. Angaben zu verbundenen Unternehmen

Statistische Unternehmensdaten

  • Anzahl der Mitarbeitenden (gesamt & im FuE-Bereich)
  • Jahresumsätze der letzten 3 Wirtschaftsjahre
  • FuE-Gesamtaufwendungen der letzten 3 Jahre
  • Erhaltene öffentliche Förderungen (letztes Jahr)

Allgemeine Angaben zum Vorhaben

  • Titel und (geplante) Laufzeit
  • Forschungszweig
  • Art der Forschung (eigenbetrieblich, Auftrags- oder Kooperationsforschung)

Fachliche Beschreibung (max. 4.000 Zeichen)

  • Ziel, Herausforderung und Wissenslücke
  • Abgrenzung vom Stand der Technik
  • Geplante Arbeitsschritte und Methodik
  • Wissenschaftliche/technische Unsicherheiten
  • Arbeitsplan & Verwertungshorizont

Finanzieller & personeller Rahmen

  • Personal-, Sach- und Investitionskosten
  • Kosten für FuE-Aufträge (sofern zutreffend)
  • Personalmonate nach Qualifikation
  • Inanspruchnahme weiterer Förderungen

Jetzt Forschungszulage beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag vollständig digital und kostenlos beim BSFZ-Portal. Die Bescheinigung ist die Grundlage für Ihre Förderung beim Finanzamt.

Zum Antragsportal →